| Grundschule Kladská 1, Prag 2, Fakultätsschule der Pädagogischen Fakultät der Karlsuniversität |
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Schulrat
Die Aufgabe des Schulrates
Die Aufgabe des Schulrates ist es, die Funktion der Selbstverwaltung und der öffentlichen Kontrolle im Sinne des Gesetzes Nr. 564/1990 S. über die Schulverwaltung in der gültigen Fassung auszuüben Der Schulrat in der Grundschule Kladská 1, Prag 2, wurde vom Stadtteil Prag 2 gegründet. Der Schulrat verabschiedet den Jahresbericht der Schule, den Entwurf des Schuletats, den Bericht über den Haushalt der Schule, äußert sich zu den Studienfächern, die die Schule vorbereitet, zu den konzeptionellen Absichten der Entwicklung der Schule, zur Nennung und Abrufung des Leiters. Der Schulrat kann in begründeten Fällen dem Errichter der Schule oder im Falle der Grundschule dem zuständigen Apparat der staatlichen Verwaltung in dem Schulwesen den Vorschlag zur Abrufung des Leiters der Schule vorlegen, er kann die Tschechische Schulinspektion um eine Inspektion und das Schulamt um die Kontrolle des Haushaltes der Schule auffordern. Mitglieder des Schulrates (seit Mai 2007)
Ein Drittel der Mitglieder nennt der Errichter, ein Drittel wird von den gesetzmäßigen Vertretern der Schüler gewählt und ein Drittel des Rates ist von den pädagogischen Mitarbeitern der Schule gewählt. Mitglieder des Schulrates vom Errichter: Mitglieder des Schulrates von den Eltern: Mitglieder des Schulrates von den Lehrern: |